- Inkassowechsel
- In|kạs|so|wech|sel 〈[-ks-] m. 5; Bankw.〉 Wechsel, der kurz vor dem Verfall zum Diskont eingereicht wird
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Inkassowechsel — Einzugswechsel; von einem Kreditinstitut, das sich nicht durch Indossament verpflichtet, ausschließlich zum Einzug übernommener ⇡ Wechsel. Gutschrift des Wechselbetrages erst nach Eingang des Gegenwertes … Lexikon der Economics
Einzugswechsel — ⇡ Inkassowechsel … Lexikon der Economics
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Inkasso — (ital.), Einkassierung, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, insbes. auf fällige Wechsel, Rechnungen, verloste Effekten, fällige Coupons etc. Im Bankwesen erlangt das Inkassogeschäft eine große Bedeutung, wenn die Bank über ein… … Meyers Großes Konversations-Lexikon